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   OLG München, 29.10.1992 - 6 U 4296/92   

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https://dejure.org/1992,5117
OLG München, 29.10.1992 - 6 U 4296/92 (https://dejure.org/1992,5117)
OLG München, Entscheidung vom 29.10.1992 - 6 U 4296/92 (https://dejure.org/1992,5117)
OLG München, Entscheidung vom 29. Oktober 1992 - 6 U 4296/92 (https://dejure.org/1992,5117)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG München II - 3 HKO 2846/92
  • OLG München, 29.10.1992 - 6 U 4296/92

Papierfundstellen

  • MDR 1993, 688
  • GRUR 1994, 670
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Stuttgart, 27.11.2008 - 2 U 60/08

    Unlautere Internetwerbung für Neufahrzeuge: Klagebefugnis eines

    Allerdings ist dem Verletzer Vortrag zur Kenntniserlangung kaum möglich, nachdem es sich um ein Internum des Klägers handelt (vgl. OLG München MDR 1993, 688).

    Erst dann wäre eine Glaubhaftmachungslast des Klägers dafür in Betracht gekommen, wann er von dem bereits (länger) andauernden beanstandeten Verhalten Kenntnis genommen hat (vgl. auch die Ansicht, wonach der Antragsteller seine bisherige Unkenntnis nur darlegen und glaubhaft machen muss, wenn objektive Umstände auf Kenntniserlangung hindeuten: OLG Schleswig OLGR 1997, 333: dann Beweislastumkehr; OLG München MDR 1993, 688; OLG Düsseldorf WRP 1985, 266, 267; ferner Berneke, a.a.O., Rdnr. 71 und Melullis, Der Wettbewerbsprozess, 3. Aufl., Rdnr. 168).

  • LG München I, 19.01.2006 - 7 O 23237/05

    Der Handel mit "gebrauchten" Softwarelizenzen kann gegen das Urheberrecht

    Es kann daher dahinstehen, ob auf die vorliegende Konstellation die Grundsätze der Entscheidung OLG München OLG Report 1993, 120, wonach eine sachgerechte Erweiterung des ursprünglichen Antrags auf die Dringlichkeit unschädlich ist, anwendbar wären.
  • OLG Nürnberg, 24.10.2023 - 3 U 965/23

    Dringlichkeitsverlust bei Ausschöpfen der gesetzlichen Berufungseinlegungs- und

    Nur wenn objektive, darauf hindeutende Umstände vorliegen, dass der Verletzte bereits vor mehr als einem Monat vor Einleitung des Verfügungsverfahrens Kenntnis von der Verletzungshandlung erlangt hat, obliegt es ihm, vorzutragen und glaubhaft zu machen, dass dies nicht zutrifft (OLG München, GRUR 1994, 670 [Leitsatz], MDR 1993, 688, juris-Rn. 5).
  • LG Bonn, 04.03.2016 - 1 O 17/16

    Anforderungen an den Nachweis der Aktivlegitimierung eines Verbrauchervereins bei

    Die Verfügungsbeklagte hätte damit eine frühere Kenntnis des Verfügungsklägers darlegen und glaubhaft machen müssen, was nicht geschehen ist (vgl. OLG Hamburg v. 10.01.2002, 3 U 166/01, MDR 2002, 1026 [juris-Rn. 17 ff.]; OLG München v. 29.10.1992, 6 U 4296/92, MDR 1993, 688 [juris-Rn. 4 f.]).
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